Nachfrist für straffreie Kapitalrückführung nach Griechenland

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Juls
Gelöschter Benutzer

Nachfrist für straffreie Kapitalrückführung nach Griechenland

von Juls am 31.10.2010 13:26

Angesichts der äußerst geringen Resonanz;-) wurde die Frist für die straffreie Rückführung von Kapital aus dem Ausland nach Griechenland um weitere 6 Monate verlängert.:badgrin:

Das griechische Finanzministerium gewährt für weitere sechs Monate die Möglichkeit, auf Auslandskonten befindliches Kapital nach Griechenland zurückzuführen, ohne dass die Finanzämter die Herkunft (“πόθεν έσχες”) der jeweiligen Beträge gemäß dem (alten oder neuen) Steuergesetz überprüfen. Dank einer am 27. Oktober 2010 von dem Staatssekretär des Finanzministeriums D. Kouselas in das Parlament eingebrachten Modifizierung der bereits zu Anfang des Jahres 2010 in Kraft gesetzten und ursprünglich bis zum 31. Oktober 2010 befristeten Regelung bezüglich der Kapitalrückführung nach Griechenland können somit “reuige Kapitalflüchtlinge” weiterhin ihr an dem Finanzamt vorbei in das Ausland geschaffte Barvermögen zu lukrativen Konditionen “legalisieren”.

Ergänzend sei angemerkt, das diese “Steueramnestie” nur auf Gelder zur Anwendung kommen kann, die sich zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Regelung tatsächlich im Ausland befinden. Konkret sieht die Regelung bezüglich der Kapitalrückführung im wesentlichen vor:

Natürliche oder juristische in Griechenland einkommensteuerpflichtige Personen können innerhalb von 6 Monaten ab dem Inkrafttreten der gegenwärtigen Verfügung im Ausland befindliches (nicht regulär deklariertes) Kapital nach Griechenland zurückführen, für welches entweder die Verpflichtung zur Deklarierung oder der Entrichtung von Steuern bestand, und es auf Festgeldkonten in Griechenland mit einer Laufzeit von wenigstens einem Jahr anlegen.
Voraussetzung für die “Legalisierung” stellt die Entrichtung einer einmaligen Steuerabgabe in Höhe von 5% auf die zum Zeitpunkt des Transfers zurückgeführten Beträge dar. Falls das (deklarierte) Kapital weiterhin im Ausland verbleiben soll, ist eine einmalige Steuerabgabe in Höhe von 8% zu entrichten.
Laut den Daten der Griechischen Bank sind allein seit Anfang 2010 insgesamt rund 27 Milliarden Euro von griechischen Sparern auf Konten im Ausland transferiert worden. Diese enorme Kapitalflucht aus Griechenland mag zu einem gewissen Teil auf die labile wirtschaftliche Lage des Landes und Angst vor einem möglichen Banken-Crash zurückzuführen sein, wurde jedoch zu einem erheblichen Teil auch durch die Bestimmungen des neuen Steuergesetzes angeheizt. Bei dem abgeflossenen Kapital handelt es sich vermutlich nicht zuletzt um Gelder, die nicht regulär beim Finanzamt deklariert worden waren.

Die staatlich initiierte “Hexenjagd” auf Auslandsanleger in Kombination mit der zugesicherten (Steuer-) Amnestie wird allerdings auf breiter Basis kritisiert. Trotz mehr oder weniger unverblümter wie auch gegebenenfalls der rechtlichen Basis entbehrender Drohgebärden kann die griechische Regierung den Bürgern und allgemein den in Griechenland Steuerpflichtigen auf keinen Fall verbieten, Kapital bzw. Sparguthaben nach persönlichem Gutdünken insbesondere im europäischen Ausland anzulegen.

Schon allein angesichts der auf breiter Basis nach wie vor unverschämten Konditionen der trotz jeder Globalisierung weiterhin in einem weitgehend abgeschotteten Marktsegment agierenden griechischen Banken sollte sich niemand darüber wundern, dass immer mehr Anleger / Sparer ihr Geld – häufig völlig legal – im Ausland anlegen und es dort auch zu belassen gedenken. Andererseits eröffnet die aktuelle Regelung über die freiwillige Kapitalrückführung eine exzellente Möglichkeit, in Griechenland unter Umgehung bestehender gesetzlicher Bestimmungen bezüglich der nationalen oder internationalen “Geldwäsche” selbst auch solche Gelder zu legalisieren, die unter regulären Bedingungen zumindest innerhalb der übrigen EU kaum “reinzuwaschen” wären.

http://www.griechenland-blog.gr/2010/nachfrist-fuer-straffreie-kapitalrueckfuehrung-nach-griechenland/3589/



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