Umwandlung von Haftstrafen in Geldstrafen in Griechenland

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Kaputtschino
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Umwandlung von Haftstrafen in Geldstrafen in Griechenland

von Kaputtschino am 06.10.2010 11:21

Umwandlung von Haftstrafen in Geldstrafen in Griechenland

Das Justizministerium in Griechenland hat neue Regelungen angekündigt, wonach etwa 1300 Häftlinge umgehend aus den griechischen Gefängnissen entlassen können werden sollen.

Im Rahmen des Gesetzesentwurfs zur Beschleunigung gerichtlicher Strafverfahren will das griechische Justizministerium neue Regelungen einführen, die sich unter anderem auf die Umwandlung von Haftstrafen in Geldstrafen beziehen und ermöglichen sollen, dass in Griechenland etwa 1.300 Häftlinge umgehend aus den chronisch völlig überbelegten Vollzugsanstalten entlassen werden können.

Konkret ist vorgesehen, in Zukunft keinen in einem Strafverfahren Verurteilten nur deswegen ins Gefängnis zu schicken, weil er nicht zur Zahlung der Gerichtskosten in der Lage ist. Außerdem sollen Haftstrafen von bis zu drei Jahren in Geldstrafen umgewandelt werden. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des verurteilten Täters sollen dabei fortan Tagessätze in Höhe von 5 – 100 Euro anstatt von bisher von 10 – 60 Euro verhängt werden.

Weiter ist vorgesehen, auf die aus der Umwandlung einer verhängten Haftstrafe resultierende Geldstrafe unmittelbar bei Gericht eine Anzahlung leisten und den Restbetrag innerhalb von zwei bis drei Jahren abzahlen zu können. Verurteilten wiederum, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die resultierende Geldstrafe nicht einmal in Raten abzustottern im Stande sind, soll als Alternative zur Haft die Möglichkeit geboten werden, die verhängte Haftstrafe durch gemeinnützige Arbeit abgelten zu können.

Schließlich soll für alle Verurteilten die Aussetzung des Strafvollzugs für 5 Jahre auf Bewährung möglich sein, sofern nicht bereits in der Vergangenheit eine Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haftstrafe erfolgt war, und Verurteilte im Alter von über 75 Jahren können alternativ zu einer Haftstrafe zu Hausarrest verurteilt werden (letzteres gilt bereits heute, allerdings nur bei Verurteilungen wegen Schulden an den Fiskus).

Die neuen Bestimmungen präsentierte der Justizminister Haris Kastanidis und führte an, dass auch eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel ergriffen werde, die Anwendung des Gesetzes hinsichtlich alternativer Strafmaßnahmen zu forcieren und zu vereinfachen, damit die Einweisung in eine Strafvollzugsanstalt als Strafe nur für ernsthafte Straftaten und rückfällige Kriminelle bleibe. Es sei gesellschaftlich ungerecht, dass Personen einfach nur deswegen im Gefängnis sitzen, weil sie ihre Strafe nicht finanziell abzugelten in der Lage sind, während wirtschaftlich besser gestellte Verurteilte, die zu gleichen Strafen verurteilt wurden, ihre Strafen bezahlen konnten und sich auf freiem Fuß befinden.

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